ANFRAGE ZUR VERWALTUNGSÜBERNAHME

Die Installierung einer neuen Verwaltung ist für einen Hauseigentümer oder Wohnungseigen-
tümergemeinschaften ein sensibler Vorgang.

Wir bieten daher unseren Kunden bereits eine frühzeitige Beratung und Unterstützung vor Übernahme der Verwaltung an. Auf Wunsch bieten wir Ihnen zunächst einen Vertrag über zwei – oder eine mehrjährige Laufzeit – an. Eigentümer und Verwaltung können so die Zusammenarbeit auf den Prüfstand stellen, ohne direkt langfristig gebunden zu sein.

v.l.n.r Herr Gerharz, Herr Schürholz

Unser Verwalterhonorar errechnet sich individuell nach der Objektgröße und dem kalkulierten Aufwand. Unsere Grundvergütung umfasst sämtliche Leistungen, zu denen der Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz verpflichtet ist. Neben der Grundvergütung basiert das Verwalterhonorar zudem auf leistungsabhängigen Honoraren/Vergütungen. Dies bedeutet, dass (abgesehen von der Grundvergütung) auf die Gemeinschaft nur dann Kosten der Verwaltung zukommen, wenn konkrete Leistungen/Verwalterarbeiten in Anspruch genommen werden. Im Verwaltervertrag der GVWG mbH werden sämtliche Verwalter-Leistungen transparent differenziert nach sogenannten Festvergütungen und variablen Zusatzvergütungen unterschieden und transparent dargestellt.

Wir sichern Ihnen eine engagierte und persönliche Betreuung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft zu und freuen uns auf Ihre Anfrage.

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch und eine Besichtigungen Ihres Objektes unverbindlich zur Verfügung.

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